Manchmal stellt sich heraus, dass eine Passage im Handbuch einer näheren Erläuterung bedarf oder dass es neue Erkenntnisse darüber gibt, wie eine Anforderung zu interpretieren ist. In solchen Fällen wird für diese Passage eine zusätzliche Regel festgelegt, die wir als „Harmonisierungsbeschluss“ bezeichnen. Das Handbuch ist normativ, und dies gilt auch für diese später hinzugefügten Harmonisierungsbeschlüsse. Sie erfahren mehr über Harmonisierungsbeschluss 2 in diesem Artikel.